Akupunktur

Die Akupunktur (von lateinisch acus = Nadel, und punctura/pungere = das Stechen/stechen) ist eine Behandlungsmethode der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), bei der eine therapeutische Wirkung durch Nadelstiche an bestimmten Punkten des Körpers erzielt wird. Bei der traditionellen Form der seit Jahrtausenden in China und Asien praktizierten Akupunktur wird von einer „Lebensenergie des Körpers“ (Qi) ausgegangen, die auf definierten Leitbahnen beziehungsweise Meridianen zirkulieren und einen steuernden Einfluss auf alle Körperfunktionen haben. Ein gestörter Energiefluss (Stagnation) verursacht Erkrankungen. Durch die Punktion der auf den Meridianen liegenden Akupunkturpunkten wird die Störung im Fluss des Qi wieder behoben. Das gleiche Therapieziel haben zum Beispiel auch die Akupressur durch Ausüben von stumpfen Druck sowie die Moxibustion durch Wärmezufuhr an Akupunkturpunkten.

Klinische Studien zeigen die Wirksamkeit der Akupunktur wie auch der Scheinakupunktur (Akupunktur in Nichtakupunkturpunkte) bei einzelnen Indikationen. Dazu gehören durch Kniegelenksarthrose bedingte Schmerzen, chronische Rückenschmerzen und die Prophylaxe von Migräneattacken. So trat in den GERAC-Studien (German Acupuncture Trials, 2002-2007), den bisher umfangreichsten klinischen Untersuchungen, bei der Behandlung von tiefen Rückenschmerzen bei knapp der Hälfte der Scheinakupunktur-Patienten bzw. der Akupunktur-Patienten und nur bei rund einem Viertel der konventionell behandelten Patienten eine erkennbare Verbesserung ein.

Nach Abschluss der deutschen Studie zur Akupunktur (GERAC-Studie) wurde dann von den zuständigen Gremien beschlossen, dass die Akupunktur bei
Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule und beider Kniegelenke,
die schon länger als 6 Monate (!) bestehen, durch die gesetzliche Krankenversichrungen erstattet werden müssen. Nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung, in der Regel 10 Behandlungen umfasst, muss ein Jahr vorüber gehen, bis die Akupunktur wieder über die Krankenkasse durchgeführt werden darf. Das gilt jeweils für die Behandlung im Bereich der Lendenwirbelsäule und der Behandlung der Kniegelenke.

Die Akupunkturbehandlungen, die von den Kassen erstattet werden, dürfen nur von den dafür qualifizierten Ärzten (Fachweiterbildung Akupunktur, Ausbildung in spezieller Schmerztherapie etc.) durchgeführt werden.

Akupunktur wird aber auch zur Behandlung zahlreicher weiterer Beschwerden eingesetzt. Die Kosten für diese Akupunkturbehandlungen sind keine Kassenleistungen. Dazu gehören Akupunkturbehandlungen von

  • Erkrankungen des Atmungssystems (etwa akute Nasennebenhöhlenentzündung)
  • Gastrointestinale Störungen (etwa funktionelle Magen-Darm-Beschwerden)
  • Schlafstörungen
  • Bronchialasthma
  • Heuschnupfen (saisonale allergischer Rhinitis)
  • Neurologische Störungen (etwa nach Schlaganfällen)
  • Augenerkrankungen (etwa Konjunktivitis)
  • Akupunktur bei Schwangerschaft (Geburtsvorbereitende Akupunktur; wird oft von Hebammen durchgeführt)
  • Muskuloskeletale Erkrankungen (chronische Schmerzen im Bereich der Muskulatur und Sehnen)

Als anerkannte Indikation für eine Akupunkturbehandlung gelten auch generell chronische Schmerzen, wenn kein körperlicher Befund vorliegt und auch Schwangerschaftsbeschwerden, wie Übelkeit.

Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat dazu eine offizielle Liste veröffentlicht.